Am 08. & 09. Februar 2020 findet eine Neuausbildung zur Kampfrichterin/zum Kampfrichter des HTV statt.
Die Ausbildung teilt sich in 3 Abschnitte auf:
a) Grundausbildung Regelkunde des aktuellen DTU und HTV Regelwerks
b) Schriftliche Prüfung (Online)
c) Praktische Prüfung beim ersten Einsatz%
Die interessierten Bewerberinnen und Bewerber sind angehalten, im Vorfeld bereits einmal die relevanten Ordnungen der DTU und des HTV gelesen zu haben. Darauf aufbauend werden im ersten Teil am Samstag die Grundlagen der relevanten Ordnungen der DTU und des HTV und das Grundverständnis einer Kampfrichterin/eines Kampfrichters erarbeitet. Praktische Beispiele runden die Ausbildung ab.
Am Sonntag folgt bei Bedarf eine Wiederholung sowie die Beantwortung von Fragen. Die Erläuterung der Prüfung sowie die Demonstration einer Beispielprüfung schließt sich an. Den Abschluss bildet die Einweisung in das Kampfrichterforum, die Erläuterung der Einsatzplanung und weitere organisatorische Fragen.
Die Kosten für die Ausbildung werden vom HTV übernommen. Ebenfalls wird die Verpflegung an beiden Ausbildungstagen vom HTV getragen. Bei Absagen nach Anmeldeschluss (07.01.2020) werden die Kosten in Höhe von 35,- € (ggf. auch die Kosten für die Übernachtung) dem Verein in Rechnung gestellt.
Die Ausbildung wird mit 8 UEs zur Verlängerung der C-Trainer Lizenz anerkannt.
Die Anmeldung muss online hier bis zum 07.01.2020 erfolgen. Nach Abschluss der Online-Anmeldung muss diese noch durch den Verein freigegeben werden.
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.
Für Rückfragen steht Ralf Stolz (krausbildung@hessischer-triathlon-verband.de) zur Verfügung.
% Die praktische Prüfung findet durch den Einsatzleiter beim ersten Einsatz als Kampfrichter statt.
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